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AGBs
2. Angebot, Vertragsabschluss
3. Preise, Zahlungsbedingungen
4. Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit
5. Versand, Gefahrenübergang
6. Eigentumsvorbehalt
7. Mängelrüge, etc.
8. Schadenersatz, Haftung
9. Schlussbestimmungen
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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen der puschIT - Frank Pusch

1. Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsverbindung (Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen) gelten ausschliesslich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) von puschIT (Frank Pusch) Das Angebot von puschIT richtet sich ausdrücklich nur an gewerbliche Abnehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. AGB des Kunden gelten auch dann nicht, wenn puschIT ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.


2. Angebot, Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote von puschIT sind stets freibleibend und jederzeit widerruflich, sofern sie noch nicht rechtsgültig angenommen sind.
2.2 Geringfügige Änderungen oder handelsübliche Abweichungen der Leistungen, die die beabsichtigte Verwendung nicht beeinträchtigen, sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von puschIT zumutbar sind.


3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern eine solche nicht vorliegt, gelten die am Tag des Auftragseingangs gültigen Listenpreise von puschIT. Die Preise von puschIT verstehen sich, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, ab Werk einschl. Verpackung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Vom Kunden ausdrücklich gewünschte Zusatzleistungen, wie Express- und Wochenendzustellungen, gehen zu seinen Lasten.
3.2 Rechnungen sind nach Zustellung ohne Abzug zur Zahlung sofort fällig, es sei denn, es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.
3.3 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechselzahlung ist ausgeschlossen.
3.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur aufgrund solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
3.5 Überschreitet der Kunde eingeräumte Zahlungsfristen, so werden ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz auf den fälligen Betrag geschuldet, ohne dass es der vorherigen Mahnung bedarf. Sie sind höher anzusetzen, wenn puschIT die Belastung eines höheren Zinssatzes nachweist.


4. Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit
4.1 Die von puschIT genannten Lieferdaten sind Richtangaben. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Teilllieferungen sind in zumutbarem Rahmen zulässig.
4.2 puschIT gerät erst dann in Lieferungs-/Leistungsverzug, wenn der Kunde innerhalb angemessener Frist nach Fälligkeit schriftlich zu Lieferung/Leistung auffordert.
4.3 Vorbehaltlich der Bedingungen unter 4.5 und 4.6 ist der Kunde bei Verzug oder Unmöglichkeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist. Für den Fall des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des Verzugsschadens.
4.4 Ein für den Fall des Lieferungs-/Leistungsverzugs von puschIT oder der von puschIT zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung dem Kunden zustehender Schadenersatzanspruch wird dahin gehend beschränkt, dass puschIT für vertragsuntypische und daher nicht vorhersehbare Schäden nicht haftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch bei grobem Verschulden eines Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlich geregelte Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von puschIT, deren gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten bleibt hiervon unberührt. So weit die Haftung für puschIT ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4.5 puschIT kann Lieferverpflichtungen nur vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Zulieferung eingehen.
4.6 Höhere Gewalt sowie nicht selbst verschuldetes Unvermögen seitens puschIT und deren Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch um zwei Monate. Danach steht es den Vertragsparteien frei, vom Vertrag zurück zu treten. Ansprüche auf Schadenersatz infolge verzögerter Lieferung oder Rücktritts vom Vertrag sind ausgeschlossen.


5. Versand, Gefahrenübergang
5.1 Der Versand der Ware erfolgt ausschliesslich auf Verlangen des Kunden. Transportweg und -mittel sind der Wahl von puschIT überlassen, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen bestehen.
5.2 Die Gefahr für Verschlechterung oder zufälligen Untergang der Ware geht mit deren Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer oder sonstige, mit dem Transport der Ware beauftragte Personen oder Einrichtungen, spätestens jedoch mit dem Verlassen des puschIT-Lagers, auf den Kunden über. Ist die Ware versandbereit, kann jedoch aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.3 Für nicht ordnungsgemässe Verpackung haftet puschIT nur bei eigenem groben Verschulden sowie grobem Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1 puschIT behält sich das Eigentum (Vorbehaltsware) an allen von ihr erbrachten Lieferungen bis zur endgültigen Bezahlung ihrer Gesamtforderung aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, puschIT gehörende Ware sorgfältig zu behandeln.
6.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag von puschIT, ohne dass hieraus Verbindlichkeiten für sie entstehen. Bearbeitet der Kunde die Vorbehaltsware weiter, verbindet oder vermischt sie mit anderen Waren oder bildet sie um, tritt er schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an der neuen Ware an puschIT ab und verwahrt diese mit der gebotenen Sorgfalt. Die neue Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB.
6.3 Der Kunde darf die im Eigentum von puschIT stehende Ware nur im regelmässigen Geschäftsverkehr veräussern. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. Der Kunde tritt schon mit Abschluss des Vertrages mit puschIT die ihm aus der Veräusserung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber bis zur Höhe des für die Vorbehaltsware berechneten Wertes an puschIT ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im regelmässigen Geschäftsverkehr berechtigt.
6.4 Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen oder der Wert der puschIT zur Sicherheit dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware die Gesamtforderung um mehr als 20%, ist puschIT auf Antrag des Kunden zur Freigabe bzw. Rückführung der überschüssigen Sicherheiten verpflichtet.
6.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber puschIT nicht regelmässig nach, nimmt er unberechtigte Verfügungen vor oder wird gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt, erlischt seine Ermächtigung zur Veräusserung sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Vermischung und Vermengung der Vorbehaltsware ebenso wie die Er-mächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. In diesem Fall ist puschIT berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich in Besitz zu nehmen.
6.6 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind mit Hinweis auf das Eigentum von puschIT zu unterbinden.


7. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung, Verjährung
7.1 Es ist Aufgabe des Kunden, Lieferungen von puschIT sorgfältig auf Vertragskonformität zu überprüfen. Mängel sind spätestens innerhalb einer Woche nach Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen. Sollte ein bereits bei Übergabe der Ware vorhandener Mangel erst später entdeckt werden (verdeckter Mangel), so ist dieser ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe der Ware, sofern nicht geltendes Recht andere Fristen vorschreibt.
7.2 Kommt der Kunde den ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so sind sämtliche Ansprüche wegen solcher Mängel, Fehllieferungen usw. ausgeschlossen, es sei denn puschIT wird Arglist zur Last gelegt. Darüber hinaus verliert der Kunde das Recht, die Abnahme wegen dieser nicht oder nicht rechtzeitig gerügter Mängel zu verweigern.
7.3 Ist puschIT zur Gewährleistung verpflichtet, leistet er nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach zweimaligem Versuch fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
7.4 Im Falle einer berechtigten Mängelrüge besteht ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis.
7.5 Der Kunde verliert jeglichen Gewährleistungsanspruch, wenn er die von puschIT gelieferte Ware unsachgemäss installiert, lagert oder sonst wie behandelt, es sei denn, er weist nach, dass dies für den gerügten Mangel nicht ursächlich war.
7.6 Hat puschIT nachgebessert oder Ersatz geliefert, haftet er dafür wie für die ursprünglich gelieferte Ware nach diesen AGB.
7.7 Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung, sind auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wegen groben Verschuldens, auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sowie wegen arglistiger Täuschung oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleiben hiervon unberührt. Gleiches gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
7.8 Sämtliche Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln verjähren einheitlich in sechs Monaten seit Übergabe bzw. Abnahme der Ware. Ansprüche wegen unerlaubter Handlung oder Arglist von puschIT bleiben hiervon unberührt.


8. Schadenersatz, Haftung
8.1 Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, sind sonstige Schadenersatzansprüche, insbesondere aus positiver Forderungsver-letzung , Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von puschIT, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht. Dies gilt auch für Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von puschIT persönlich.
8.2 Ungeachtet von Punkt 8.1 dieser AGB haftet puschIT für sich, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Falle jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher oder besonderes Vertrauen voraussetzender Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Haftet puschIT wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten oder für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen, ist ihre Haftung unter Berücksichtigung der Umstände, die sie bei Vertragsabschluss gekannt hat, auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.


9. Schlussbestimmungen
9.1 Dieser Vertrag unterliegt, auch bei Lieferungen ins Ausland, ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Wershofen.
9.3 Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Wershofen.
9.4 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.

Wershofen 04. Januar 2009